Ausbildung zum Teleskoplader Fahrer
Gem. dem DGUV Grundsatz 308-009 müssen seit Februar 2016 alle Fahrer Ausgebildet sein.
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Stufen:
• Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskoplader im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
• Stufe 2 a: Zusatzqualifizierung für Teleskoplader im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
• Stufe 2 b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
• Stufe 3: betriebliche bzw. Baustellenbezogene Unterweisung.