Ausbildung Teleskopladerfahrer
Teleskoplader (auch Teleskopstapler, Telehandler oder Teleskoparmstapler) sind geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite durch einen teleskopierbaren Mast. Eine grundsätzliche Unterscheidung erfolgt nach starrem oder drehbarem Oberwagen.
Gemäß dem DGUV Grundsatz 308-009 müssen seit Februar 2016 alle Fahrer ausgebildet sein.
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Stufen:
- Stufe 1
Allgemeine Qualifizierung für Teleskoplader im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken) - Stufe 2 a
Zusatzqualifizierung für Teleskoplader im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen) - Stufe 2 b
Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne - Stufe 3
betriebliche bzw. Baustellenbezogene Unterweisung.
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